Vom rechtssicheren Testament bis zur Erbauseinandersetzung

Rechtsanwalt für Erbrecht in Leipzig

Erbrecht ist ein juristisch äußerst anspruchsvolles Rechtsgebiet, das nicht selten emotional belastet wahrgenommen wird.

Unsere Schwerpunkte im Erbrecht:
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbengemeinschaft
  • Erbscheinverfahren
  • Vermächtnis
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Verantwortungsvolle Regelung

Bei Fragen, die sich am Lebensende stellen, treten häufig Ängste zutage oder es brechen familiäre Konflikte auf. Sinnvoll und verantwortungsbewusst ist es, die eigene Nachfolge rechtzeitig zu bedenken und zu regeln. Um dem eigenen „letzten Willen“ unter Beachtung der finanziellen wie steuerlichen Folgen rechtssichere Geltung zu verschaffen, bedarf es erfahrener juristischer Begleitung.

Interessenvertretung durch einen Anwalt im Erbrecht vor und nach dem Erbfall

Vor dem Erbfall

Vor dem Erbfall gilt es, gemeinsam mit unseren Mandanten ein wirtschaftliches, familiäres, steuerliches und rechtssicheres Konzept zu schaffen und speziell auf ihre individuelle Situation zugeschnittene Lösungen zu entwickeln. Unser Augenmerk liegt auf der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und der Nachfolgeplanung. Wir erarbeiten Strategien zur Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
Für Unternehmer erarbeitet unsere Kanzlei ausgereifte Modelle zur innerfamiliären Unternehmensnachfolge oder zur Überleitung des Vermögens in andere Rechtsformen (z. B. Stiftung).

Die Beratung wird abgerundet durch die Erstellung von Vorsorgevollmachten und sorgsame Formulierung von Patientenverfügungen.

Nach dem Erbfall

Nach dem Erbfall klärt Frau Rechtsanwältin Seidler die Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten und begleitet die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Unser Bestreben liegt in der außergerichtlichen und zügigen Klärung von Fragen zum Pflichtteil und der Pflichtteilsergänzung sowie der konsequenten Durchsetzung der Rechte gegenüber Miterben, Testamentsvollstreckern, Nachlassgerichten, Versicherungen, Banken und Finanzämtern.

In streitigen Fällen vertritt die Anwältin die erbrechtlichen Interessen unserer Mandantschaft selbstverständlich auch in Gerichtsprozessen.